Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hör-Apotheke
§ 1 Einbeziehung:
Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Apotheke und dem Besteller gelten ausschließlich
die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Hiervon abweichende Regelungen
oder Ergänzungen - insbesondere in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers
- erlangen - auch bei Kenntnis der Apotheke - nur im Falle ausdrücklicher schriftlicher
Bestätigung durch die Apotheke Geltung. Der Besteller erkennt die nachstehenden
Bedingungen durch Bestätigung per Mausklick bei der Bestellung - spätestens
mit der Annahme von Leistungen und Lieferungen der Apotheke - an.
§ 2 Rückgaberecht (Widerruf): Belehrung über das Rückgaberecht des
Bestellers:
1. Der Besteller ist berechtigt, die Ware innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt
der Ware und dieser Belehrung ohne Angabe von Gründen zurückzugeben. Das Rückgaberecht
kann nur durch Rücksendung der Ware oder, wenn die Ware nicht als Paket versandt
werden kann, durch Rücknahmeverlangen in Textform (z.B. per Brief, Fax oder
e-mail) ausgeübt werden. Die Rücksendung der Ware oder das Rücknahmeverlangen
sind zu richten an die Apotheke: Bären Apotheke Heinlenstr. 14 72072 Tübingen
Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
2. Die Kosten der Rücksendung trägt bei Ausübung des Rückgaberechts bei einem
Bestellwert von bis zu € 40,00 der Besteller, es sei denn, die gelieferte Ware
entspricht nicht der bestellten Ware. Bei einem Bestellwert über € 40,00 hat
der Besteller die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen.
3. Der Besteller hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme
der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten. Der Besteller darf die Ware
vorsichtig und sorgsam prüfen. Den Wertverlust, der durch die über die reine
Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, dass die Ware nicht mehr als "neu"
verkauft werden kann, hat der Verbraucher zu tragen.
4. Bei Arzneimitteln besteht wegen der Vorschriften zur Arzneimittelsicherheit
und der Ungeeignetheit zur Rücksendung (§ 312 d Ab Allgemeine Geschäftsbedinguns.
3 Nr. 1 BGB) kein Widerrufsrecht. Arzneimittel sind daher vom Umtausch oder
von der Rücknahme ausgeschlossen.
§ 3 Zustandekommen des Vertrages:
1. Angebote der Apotheke, insbesondere Produktpräsentationen auf der Website
der Apotheke, sind freibleibend und erfolgen unter dem Vorbehalt der richtigen
und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Zulieferer der Apotheke. Dies
gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von der Apotheke zu vertreten
ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit dem
Zulieferer. Der Besteller wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich
informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
2. Angebote der Apotheke stellen eine Aufforderung an den Besteller dar, ein
Angebot im Rechtssinne abzugeben. Die Bestellung erfolgt durch Übermittlung
des vollständig ausgefüllten Bestellformulars im Online-Verfahren. Die Annahme
von Bestellungen erfolgt durch eine Auftragsbestätigung (e-mail) oder spätestens
mit der Auslieferung der Waren.
3. Angaben gleich welcher Art, insbesondere Beschreibungen, Abbildungen, Zeichnungen,
Muster, Qualitäts-, Beschaffenheits-, Zusammensetzungs-, Leistungs-, Verbrauchs-
und Verwendbarkeitsangaben sowie Maße und Gewichte der Vertragswaren sind freibleibend,
sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Sie stellen keine
Zusicherung oder Garantie, welcher Art auch immer, dar.
4. Die Versendung eines Arzneimittels kann abgelehnt werden, wenn zur sicheren
Anwendung des Arzneimittels ein Informations- oder Beratungsbedarf besteht,
der auf einem anderen Wege als einer persönlichen Information oder Beratung
durch einen Apotheker nicht erfolgen kann. Der Versand kann weiterhin verweigert
werden bei begründetem Verdacht auf Arzneimittelmissbrauch.
§ 4 Lieferungen:
1. Die Lieferung erfolgt an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Sofern
der Apotheke keine Erlaubnis zum Versand von apothekenpflichtigen Arzneimitteln
gemäß § 11 a ApoG erteilt sein sollte, sind apothekenpflichtige Arzneimittel
i. S. d. § 43 Abs. 1 ArzneimittelG jedoch in der Apotheke abzuholen, denn die
persönliche Beratung und Übergabe dieser Artikel durch pharmazeutisches Personal
muss gewahrt bleiben. Botendienste der Apotheke können im gesetzlich zulässigen
Rahmen im Einzelfall vereinbart werden.
2. Die Apotheke ist zu Teillieferungen berechtigt.
3. Lieferfristen sind unverbindlich. Sie sind nur dann verbindlich, wenn dies
zwischen den Parteien ausdrücklich und in Textform vereinbart wurde.
4. Die Pflicht zur Einhaltung einer vereinbarten Lieferfrist setzt den rechtzeitigen
Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen (korrekte Lieferadresse)
und die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen
durch den Besteller voraus.
5. Lieferfristen beginnen mit dem Vertragsabschluss. Werden nachträglich Vertragsänderungen
vereinbart, entfällt die alte Lieferzeit und eine neue ist zu vereinbaren. 6.
Bei Lieferverzögerungen auf Grund höherer Gewalt, hoheitlichen Eingriffes, von
Naturkatastrophen, Krieg, Aufruhr, Streik im eigenen Betrieb, in Zulieferbetrieben
oder bei Transporteuren oder auf Grund sonstiger von der Apotheke nicht zu vertretender
Umstände ist die Apotheke berechtigt, die Lieferung nach Wegfall des Hinderungsgrundes
nachzuholen.
§ 5 Zahlungsbedingungen, Versandkosten:
1. Die Zahlungsbedingungen (Porto, Versandkosten) sind im Bestellformular näher
ausgewiesen. Die Kosten einer vom Besteller gewünschten Sonderversendungsform
trägt der Besteller, ebenso zusätzliche Steuern und Zölle bei Lieferungen in
das Ausland.
2. Der Kaufpreis wird spätestens mit Absendung/Abholung der bestellten Ware
fällig. Er setzt sich aus den angegebenen Bruttopreisen (inkl. jeweils geltender
gesetzlicher Umsatzsteuer) und den Versandkosten zusammen. Die Verpackung ist
im Preis enthalten. Die Apotheke akzeptiert nur die im Rahmen der Bestellung
von ihr angebotenen Zahlungsweisen. Der Rechnungsbetrag wird erst dann vom Bankkonto
des Bestellers abgebucht, wenn die bestellte Ware versandt worden ist. Der Besteller
gerät ohne Mahnung in Zahlungsverzug, wenn er den Kaufpreis nicht innerhalb
von 10 Tagen nach Erhalt der Ware bezahlt.
3. Teillieferungen werden jeweils gesondert in Rechnung gestellt, und es gelten
hierfür die vorerwähnten Zahlungsbedingungen. Wird die Lieferung auf Wunsch
des Bestellers oder auf Grund fehlender räumlicher bzw. technischer Voraussetzungen
bei dem Besteller verzögert, so erfolgt Rechnungsstellung und Fälligkeit bei
Lieferbereitschaft der Apotheke.
§ 6 Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung:
1. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Besteller nur gegen Forderungen ausüben,
die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Im Falle laufender Geschäftsbeziehung
gilt jeder einzelne Auftrag als gesondertes Vertragsverhältnis.
2. Nur von der Apotheke anerkannte oder rechtskräftig festgestellte Forderungen
berechtigen den Besteller zur Aufrechnung.
§ 7 Eigentumsvorbehalt:
1. Bis zur vollständigen Begleichung aller gegen den Besteller bestehenden Ansprüche
verbleibt die gelieferte Ware im Eigentum der Apotheke. Die Apotheke wird auf
Wunsch des Bestellers bereits vorher Teile der gelieferten Vorbehaltsware an
diesen übereignen, wenn insoweit der Wert der gelieferten Vorbehaltsware alle
offenen Forderungen der Apotheke um mehr als 20 % übersteigt.
2. Der Besteller ist verpflichtet, der Apotheke einen Zugriff Dritter auf die
Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung
der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen
Wohnsitzwechsel hat der Besteller der Apotheke ebenfalls unverzüglich anzuzeigen.
3. Die Apotheke ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen,
wenn der Besteller mit einer oder mehreren Zahlungen ganz oder teilweise in
Verzug gerät oder über sein Vermögen die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt
ist oder er gegen die Pflicht nach Ziff. 2 dieser Bestimmung verstößt.
4. Der Besteller ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware vor dem Übergang des
Eigentums zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen, zu verarbeiten oder umzugestalten.
Er darf die Vorbehaltsware nur im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges
weiter veräußern. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Besteller bereits
hiermit alle daraus entstandenen Ansprüche gegen seinen Abnehmer in voller Höhe
als Sicherheit für die Forderungen der Apotheke an diese ab. Die Apotheke nimmt
diese Abtretung an. Der Besteller ist zur Einziehung der abgetretenen Forderungen
ermächtigt. Die Apotheke behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen,
sobald der Besteller mit einer oder mehreren Zahlungen ganz oder teilweise in
Verzug gerät oder über sein Vermögen die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt
ist. Die Apotheke kann dann Auskunft über die Empfänger der Vorbehaltsware verlangen
und diesen die Abtretung der Forderung anzeigen.
§ 8 Gewährleistung:
1. Bei Vorliegen eines Mangels hat der Besteller zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung
durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Die Apotheke ist jedoch
berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur
mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung
ohne erhebliche Nachteile für den Besteller bleibt.
2. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller grundsätzlich nach seiner
Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags
(Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere
bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Besteller jedoch kein Rücktrittsrecht
zu.
3. Der Besteller muss die Apotheke innerhalb einer Frist von 2 Monaten nach
dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde,
über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung
der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei der Apotheke. Unterlässt der
Besteller diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate
nach Feststellung des Mangels durch den Besteller. Dies gilt nicht bei Arglist
der Apotheke. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels
trifft den Besteller. Wurde der Besteller durch unzutreffende Herstelleraussagen
zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast.
Bei gebrauchten Gütern trifft den Besteller die Beweislast für die Mangelhaftigkeit
der Sache.
4. Wählt der Besteller wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter
Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch
wegen des Mangels zu. Wählt der Besteller nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz,
verbleibt die Ware beim Besteller, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz
beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften
Sache. Dies gilt nicht, wenn die Apotheke die Vertragsverletzung arglistig verursacht
hat.
5. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Lieferung der Ware. Bei gebrauchten
Sachen beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Lieferung der Ware. Dies gilt
nicht, wenn der Besteller den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (Ziff.
3 dieser Bestimmung).
6. Erhält der Besteller eine mangelhafte Montageanleitung, ist die Apotheke
lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und
dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen
Montage entgegensteht.
7. Garantien im Rechtssinne erhält der Besteller durch die Apotheke nicht. Herstellergarantien
bleiben hiervon unberührt.
§ 9 Haftungsbeschränkungen:
1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung der
Apotheke auf den nach der Art des Vertragsgegenstandes vorhersehbaren, vertragstypischen,
unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen
der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Apotheke.
2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Bestellers
aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren
Körper- und Gesundheitsschäden oder Verlust des Lebens des Bestellers.
3. Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen eines Mangels verjähren nach
1 Jahr ab Lieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Apotheke Arglist vorwerfbar
ist.
§ 10 Datenschutz:
Gem. § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) macht die Apotheke darauf aufmerksam,
dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage
gem. § 33 BDSG verarbeitet und gespeichert werden. Persönliche Daten werden
vertraulich behandelt.
§ 11 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Anwendbarkeit deutschen Rechts:
1. Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird - soweit gesetzlich zulässig - der
Sitz der Apotheke in Tübingen vereinbart. Dasselbe gilt, wenn der Besteller
keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
2. Es gilt deutsches Recht. Die Geltung des Übereinkommens der Vereinten Nationen
über Verträge über den Internationalen Warenkauf vom 11.04.1998 ist ausgeschlossen.
§ 12 Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen
dieser Geschäftsbedingungen oder des mit dem Besteller geschlossenen Vertrages
ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen der Geschäftsbedingungen und des Vertrages unberührt.
An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige wirksame Vereinbarung,
welche die Vertragsparteien bei Kenntnis des Mangels zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
vereinbart hätten, um den gleichen Erfolg zu erzielen.
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